Schrift vergrößernStandard-SchriftgrößeSchrift verkleinernSchriftgröße
Einlagensicherung

Was ist das Einlagensicherungssystem der Banken in Deutschland?

Das Einlagensicherungssystem der Banken in Deutschland hat 2 Stufen:

Stufe 1:
Zunächst kommt die gesetzliche Sicherung „Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH (EdB)" zum Tragen. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Einleger begrenzt auf Einlagen bis zu einer Höhe von EUR 50.000.

Stufe 2:
Darüber hinaus sind fast alle deutschen Banken Mitglied der Einlagensicherungssysteme ihrer jeweiligen Institutsgruppe (private Banken, Sparkassen oder Volksbanken/Raiffeisenkassen).
 
Die SEB AG ist sowohl Mitglied der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung als auch Mitglied des Bundesverbands deutscher Banken und dessen Sicherungseinrichtung, dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Dieser übernimmt im Entschädigungsfall auf der „zweiten Stufe" den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von EUR 50.000 hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Diese liegt pro Einleger bei 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank. Das bedeutet, dass bei der SEB AG die Einlagen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, aber auch auf den Namen lautende Sparbriefe, Namensschuldverschreibungen sowie von der Bank ausgestellte Schuldscheine je Kunde bis zu EUR 578.669.000 abgesichert sind.

Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn Einlagen nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf EURO lauten. Durch den Einlagensicherungsfonds nicht gedeckt sind Inhaberpapiere. Ebenfalls nicht gedeckt sind Depotwerte; hierfür besteht allerdings auch keine Notwendigkeit, weil diese Papiere Eigentum des Kunden bleiben.

Seit dem Inkrafttreten des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes sind die Banken ebenfalls gesetzlich verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zu sichern (gesetzliche Anlegerentschädigung). Dieser Schutz greift allerdings nur, wenn das Kreditinstitut dem Kunden einen Anspruch auf Verschaffung von Besitz und Eigentum an Wertpapieren nicht erfüllen kann, wenn also Wertpapiere abhanden kommen oder untergegangen sind. Kunden haben im Schadensfall Anspruch auf Ersatz von 90% ihrer Forderungen aus Wertpapierverbindlichkeiten der Bank (10% sind  Eigenbehalt), begrenzt auf einen Gegenwert von maximal EUR 20.000.

Weitere Informationen zum Thema Einlagensicherung sind insbesondere auf den folgenden Websites zu finden:

Filialen
  • Filialsuche
    Geldautomatensuche
SchließenWeitere Informationen schließen